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| Autor: | Kilian | ||
| Datum: | 07.05.25 12:42 | ||
| Antwort auf: | Re:Wie ist das Verhältnis deines Sohnes zu deiner Ex? von Phil Gates | ||
>Dass der Anspruch nicht verjährt, heißt nicht, dass man den nicht als Erziehungsberechtigter zeitnah geltend machen muss. Bevor wir hier noch weiter Zeit verschwenden: Das muss er nicht. Du hast hier mit "Untreue" gem. §266 StGB argumentiert, dabei gibt es eigene gesetzliche Regelungen dazu (fängt bei §207 BGB an; darfst dich selber reinarbeiten). Lex specialis sagt dir was!? |
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