Thema:
Re:Wie ist das Verhältnis deines Sohnes zu deiner Ex? flat
Autor: Kilian
Datum:07.05.25 12:42
Antwort auf:Re:Wie ist das Verhältnis deines Sohnes zu deiner Ex? von Phil Gates

>Dass der Anspruch nicht verjährt, heißt nicht, dass man den nicht als Erziehungsberechtigter zeitnah geltend machen muss.

Bevor wir hier noch weiter Zeit verschwenden: Das muss er nicht. Du hast hier mit "Untreue" gem. §266 StGB argumentiert, dabei gibt es eigene gesetzliche Regelungen dazu (fängt bei §207 BGB an; darfst dich selber reinarbeiten). Lex specialis sagt dir was!?


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