Thema:
Re:Wie ist das Verhältnis deines Sohnes zu deiner Ex? flat
Autor: Phil Gates
Datum:07.05.25 13:18
Antwort auf:Re:Wie ist das Verhältnis deines Sohnes zu deiner Ex? von Kilian

>>Dass der Anspruch nicht verjährt, heißt nicht, dass man den nicht als Erziehungsberechtigter zeitnah geltend machen muss.
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>Bevor wir hier noch weiter Zeit verschwenden: Das muss er nicht. Du hast hier mit "Untreue" gem. §266 StGB argumentiert, dabei gibt es eigene gesetzliche Regelungen dazu (fängt bei §207 BGB an; darfst dich selber reinarbeiten). Lex specialis sagt dir was!?


Hä? Was haben zivilrechtliche Verjährungsregeln mit Strafrecht zu tun? Das ist auch nicht "lex specialis". Aber lassen wir es gut sein.


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