| Thema: |
|
||
| Autor: | Phil Gates | ||
| Datum: | 07.05.25 13:18 | ||
| Antwort auf: | Re:Wie ist das Verhältnis deines Sohnes zu deiner Ex? von Kilian | ||
>>Dass der Anspruch nicht verjährt, heißt nicht, dass man den nicht als Erziehungsberechtigter zeitnah geltend machen muss. > >Bevor wir hier noch weiter Zeit verschwenden: Das muss er nicht. Du hast hier mit "Untreue" gem. §266 StGB argumentiert, dabei gibt es eigene gesetzliche Regelungen dazu (fängt bei §207 BGB an; darfst dich selber reinarbeiten). Lex specialis sagt dir was!? Hä? Was haben zivilrechtliche Verjährungsregeln mit Strafrecht zu tun? Das ist auch nicht "lex specialis". Aber lassen wir es gut sein. |
|||
| < antworten > | |||