Thema:
Re:Erbpacht im privaten Bereich finde ich schwierig... flat
Autor: 2d2d2d
Datum:07.05.25 13:28
Antwort auf:Re:Erbpacht im privaten Bereich finde ich schwierig... von Kilian

>>[https://www.gesetze-im-internet.de/erbbauv/__27.html]
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>>2/3 ist der Mindestwert, steht bei uns auch im Erbpachtvertrag.
>
>Der steht bei euch so im Erbpachtvertrag, aber das ist ein Wert, der von Fall zu Fall festgesetzt wird bzw. nur im Sozialwohnungsbau ("Erbbaurecht zur Befriedigung des Wohnbedürfnisses minderbemittelter Bevölkerungskreise") gesetzlich festgeschrieben ist.


Kannst du ja selbst googeln. 2/3 ist der Normalfall. Wenn meine Erbpacht ausläuft sind meine Kinder fast 80 Jahre alt, also ist mir das sowieso egal.


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