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Re:*prust* Verfassungsschutz setzt AfD-Einstufung aus flat
Autor: Zinkhal
Datum:08.05.25 15:02
Antwort auf:Re:*prust* Verfassungsschutz setzt AfD-Einstufung aus von Matze

>Da gibt es nichts zu prusten, das wurde in den Landesverfassungsschutzämtern auch so gemacht, bis zur Entscheidung über die Klagen. Auch wenn die das so darstellen, ist es natürlich kein juristischer Sieg.
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>Wenn man mal die Zusammenfassung des Spiegels von dem VS-Bericht liest, dann kann es eigentlich keinen ernsthaften Zweifel daran geben, dass die Einstufung vor Gericht bestätigt wird.


Ja, ich würde ein Verbot auch begrüßen. Ich würde mich aber niemals so weit aus dem Fenster lehnen und ein etwaiges Urteil des BVerfG vorwegnehmen bzw. mir im Ansatz anmaßen, deren Ausgang vorauszuahnen. Das Thema ist dermaßen komplex und selbst unter den Staatsrechtlern umstritten. Deshalb tut sich ja auch die Politik so schwer, auf einen gemeinsamen Nenner zu kommen. Es ist natürlich immer leicht, derartige Schlussfolgerungen in einem Forum zu ziehen. Hier muss aber auch keiner den Kopf hinhalten, wenn es schief geht. Generell finde ich, dass ein scheitern eines Verbotsverfahren fatale Folgen für unser Land haben könnte und sehr, sehr gut abgewogen werden muss.

Es gibt auch gute Gründe, warum in Deutschland die gerichtlichen Hürden für ein Parteiverbot dermaßen hoch sind. Wir können jetzt nicht so tun, als ob rechtsstaatliche Prinzipien für die AFD nicht mehr gelten, nur weil wir sie scheiße und unliebsam finden. Das Behörden vor Gericht regelmäßig Klatschen einfahren und deren Rechtsauffassung nicht geteilt wird, ist Alltag. Warum wird jetzt dem Verfassungsschutz als untergeordnete Behörde des Bundesinnenministeriums eine Unfehlbarkeit attestiert? Reines Wunschdenken (was ich ja durchaus nachvollziehen kann)? Würde das Bundesinnenministerium ein rechtliches Gutachten zur Schließung der Grenzen vorlegen, würde dieses hier vermutlich in der Luft zerfetzt... Vielleicht sollte das Bundesinnenministerium erstmal seine eigene Begutachtung abschließen. Sollten die Beweise tatsächlich so erdrückend und vor allem gerichtsfest(!) sein, muss natürlich ein Verbotsverfahren eingeleitet werden. In dem Fall wird es aber auch kommen, da bin ich mir sicher. Jede Partei hat doch schon aus eigenen Motiven ein Interesse, die 20 -30 % der Wählerstimmen aus dem Pott zu schmeißen.


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