Thema:
Re:Nicht ungewöhnlich. flat
Autor: Lord Chaos
Datum:08.05.25 16:23
Antwort auf:Re:Nicht ungewöhnlich. von Phil Gates

>>War 2021 bei der Einstufung als Verdachtsfall auch so und wurde bis zum finalen Urteil durch das Verwaltungsgericht Köln so gehandhabt. Hatte am Ende auf die Einstufung keinen Einfluss.
>
>Vermutlich will der Verfassungsschutz auch nicht, dass das Verwaltungsgericht in einem Eilverfahren rein kursorisch die Rechtslage prüft und eine einstweilige Anordnung trifft, die dann eine gewisse präjudizielle Wirkung für die Hauptsache hätte. So umschifft man das elegant, indem man die Vollziehung erst einmal freiwillig aussetzt und dem Gericht Zeit gibt, den Sachverhalt sorgfältig zu prüfen.


Was meinst du denn mit Vollziehung?


< Frameset laden | antworten >
Impressum | Nutzungsbedingungen | Datenschutzerklärung | | Mobile Apps | maniac-forum.de