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| Autor: | Phil Gates | ||
| Datum: | 09.05.25 19:13 | ||
| Antwort auf: | Re:Die Legende der Serienbrandstifterin, Teil 900 von thestraightedge | ||
>>Seltsam. Normalerweise machen die da schon eine Abfrage und dann poppt im System auf, dass noch Verfahren bei anderen StAs anhängig sind. Auch deshalb, weil es sonst theoretisch dazu kommen könnte, dass jemand wegen derselben Tat doppelt verurteilt wird. > >Es sind ja nicht die gleichen Taten, aber der Grundgedanke ist einfach komplett absurd und trieft vor Ineffizienz und sinnlosen Kosten. Wir bleiben ja sogar in NRW, die beiden Gericht trennen 50 km! Das Verfahren hier letztes Jahr war ja groß und umfangreich, und dann gibts irgendeine Vorschrift oder Richtlinie die sagt: ah, in Essen und im Pott haben sie auch 89x gezündelt, das hat aber nix mit dem Märkischen Kreis zu tun, das gehen wir komplett separat an!? > >wtf. Eigentlich müsste bei Taten in Tatmehrheit eine Gesamtstrafe nach § 54 StGB gebildet werden (sonst könnte es ja passieren, dass jemand der wiederholt straffällig wird mehrere Jahrhunderte Haft anhäuft). Daher müssen die das eigentlich abgleichen. Da sollte schon der Verteidiger drauf hinwirken… aber gut, die Dame wird vermutlich keinen Wahlverteidiger haben. gesendet mit m!client für iOS |
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