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Autor: | thestraightedge | ||
Datum: | 09.05.25 23:16 | ||
Antwort auf: | Re:Die Legende der Serienbrandstifterin, Teil 900 von Phil Gates | ||
>Eigentlich müsste bei Taten in Tatmehrheit eine Gesamtstrafe nach § 54 StGB gebildet werden (sonst könnte es ja passieren, dass jemand der wiederholt straffällig wird mehrere Jahrhunderte Haft anhäuft). Daher müssen die das eigentlich abgleichen. Da sollte schon der Verteidiger drauf hinwirken… aber gut, die Dame wird vermutlich keinen Wahlverteidiger haben. Die Verteidiger mal außen vorgelassen: die Behörden und Strafverfolger müssen doch für Abgleiche, Abstimme und Effizienz im Verfahren sorgen, nicht der Anwalt. Dem gefällt ja quasi dass der Märkische Kreis erstmal nur 209 Taten verhandelt, und 89 aus dem Ruhrgebiet nicht auf dem Schirm sind. |
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