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| Autor: | Matt | ||
| Datum: | 11.05.25 19:34 | ||
| Antwort auf: | Frage(n) zu Langzeitkrank, Wiedereingliederung etc... von Xtant | ||
Du bist ja ohnehin noch mit einer AU krank. Da kannst du auch tatsächlich krank sein. Voll einfach. Du musst lediglich darauf achten nicht länger als sieben Tage krank zu sein. Ruf doch am beste deine Krankenkasse an. Was den Urlaub angeht, wenn die WE abgeschlossen ist, bist du normaler AN mit aller Rechten und Pflichten. Dazu gehört auch der Anspruch auf Urlaub. Eventuell gibt es da betriebliche Bestimmungen, welche Gültigkeit haben? Notfalls mal den Betriebsrat fragen. |
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