| Thema: |
|
||
| Autor: | Phil Gates | ||
| Datum: | 17.05.25 19:50 | ||
| Antwort auf: | Re:Füherschein abnehmen, Auto versteigern von Jassi | ||
> >> Dass bei besoffenen Autofahrern das Auto eingezogen werden kann, gibt es auch bei uns. Ebenso bei illegalen Rennen (also wenn man z.B. 200 in der Stadt fährt). >> > > >Was bedeutet "das Auto einziehen"? Nur für den Fahrer und jemand anderes kann die Kiste abholen oder ist die Karre dann erstmal weg? Auch wenn sie jemand anderem gehört? Wenn die Karre dem Fahrer wirklich gehört, kann sie eingezogen werden, wenn sie ihm nicht gehört, dann nicht. Es sei denn, der Eigentümer war Beifahrer o.ä. gesendet mit m!client für iOS |
|||
| < antworten > | |||