Thema:
Re:Lass mich raten flat
Autor: Zinkhal
Datum:23.05.25 12:53
Antwort auf:Lass mich raten von thestraightedge

>Familie voll integriert, Papa ist Trainer im hiesigen Sportverein; 4 der 8 Personen zahlen inzwischen Steuern, 2 haben erfolgreich eine Ausbildung gemacht, alle können fließend deutsch.
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>Nächste Woche in den News: ein dutzendfach straffälliger Islamist wurde bei einer Straftat überführt; der Ausweisung ist man aus unbekannten Gründen nicht nachgekommen weil die Ämter ein Fax verloren haben, oder er selbst hat sich durch einen Anwalt, den der Moscheeverein bezahlt hat, gewehrt. Oder: Strohmann aus Bulgarien der Sozialleistungen für 16 nicht hier lebende Kinder bezieht hat leider geschickt eine Gesetzeslücke genutzt, da kann man nix machen.
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>Zugegeben: bei dem Thema bin ich dünnhäutig, weil ich selbst mal so einen Fall mitbekommen habe und mir hier einfach das Fingerspitzengefühl und die Menschlichkeit sowie Gestaltungsspielraum der Behörden fehlen.


Ich habe aus persönlichem Interesse meine Freundin gefragt, die ja in diesem Bereich arbeitet.

Nach Syrien wird definitiv nicht abgeschoben, auch wenn das in manchen Artikeln anders dargestellt wird. In den Fällen, von denen die Rede war, erfolgte die Abschiebung nach Bulgarien. Dort haben die Betroffenen in der Regel bereits einen Asylantrag gestellt und auch einen Schutzstatus erhalten. Kommt eine Familie anschließend nach Deutschland und stellt hier erneut einen Asylantrag, wird dieser in der Regel abgelehnt. Nicht, weil kein Schutzbedarf besteht, sondern weil bereits ein anderer EU-Staat Schutz gewährt hat.

In solchen Fällen greift das sogenannte Dublin-Abkommen, wonach eine Rückführung in den ursprünglich zuständigen Staat innerhalb von sechs Monaten erfolgen muss. Wenn die Betroffenen untertauchen oder andere Hinderungsgründe bestehen, kann diese Frist auf maximal 18 Monate verlängert werden. Danach wird Deutschland zuständig, und es kann ein neuer Asylantrag gestellt werden, bei dem der frühere Schutzstatus in Bulgarien keine Rolle mehr spielt.

Das BAMF entscheidet in der Regel innerhalb von drei bis sechs Monaten. Anschließend wird meist Widerspruch eingelegt, der in solchen Konstellationen aber kaum Aussicht auf Erfolg hat. Der Fall landet dann oft vor dem Verwaltungsgericht – mit ähnlich geringen Erfolgsaussichten. Weil Bulgarien eine Zeit lang als humanitär kritisch eingestuft wurde, haben die Behörden zeitweise von Abschiebungen abgesehen und gerichtliche Entscheidungen abgewartet. Nach einem abschließenden Urteil erfolgt dann in der Regel die Aufforderung zur freiwilligen Ausreise.

Gerade bei Familien mit Kindern wird häufig nochmals das Gespräch gesucht, um auf die negativen Folgen einer zwangsweisen Rückführung hinzuweisen, die durch eine freiwillige Ausreise vermieden werden könnten. Tatsächlich entscheiden sich mehr Familien für eine freiwillige Ausreise, als man vielleicht erwarten würde; aber eben nicht alle.

Meine Freundin sagte außerdem, dass in diesen Fällen oft nicht von einer voll integrierten und finanziell unabhängigen Familie ausgegangen werden kann. Wer nach dem Dublin-Verfahren abgelehnt wird, hat in der Regel keinen Anspruch auf Integrationsmaßnahmen und kann sie dem Grunde nach nicht wirklich lange in Deutschland befinden (bis auf wenige Fallausnahmen). Wenn jedoch alle erforderlichen Unterlagen vorgelegt werden, kann mittlerweile immerhin eine Arbeitserlaubnis erteilt werden. Trotzdem ist davon auszugehen, dass in solchen Fällen weiterhin Transferleistungen gezahlt wurden. Finanzielle Unabhängigkeit ist dann meist nicht gegeben. Aus Sicht der Behörden werden solche Fälle oft als wirtschaftlich motivierte Migration eingestuft, denn der Schutzstatus wurde bereits in einem sicheren Drittstaat anerkannt. Auch die Gerichte bestätigen mittlerweile regelmäßig, dass Rückführungen nach Bulgarien zulässig sind.

Und ja, meine Freundin hat schon ähnliche Abschiebungen gehabt. Das ist aber wirklich das allerletzte Mittel, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind.


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