Thema:
Re:Mimikama dazu: flat
Autor: Telemesse
Datum:24.05.25 21:12
Antwort auf:Re:Mimikama dazu: von Kola

>>Darüberhinaus scheint es mit deiner Rechtskenntniss auch nicht allzu weit her zu sein. Es geht hier um §126 StGB. Gefährdendes Verbreiten personenbezogener Daten.
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>Der Straftatbestand ist nicht erfüllt; dafür muss ich nicht einmal in die Kommentarliteratur schauen. Abgesehen davon zitierst du auch noch die falsche Strafnorm.
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>gesendet mit m!client für iOS


Mein Kommentar bezog sich auf die Rechtsauffassung von RA Alexander Boos, der da ein interessantes Video dazu gemacht und das ganze detailliert erläutert hat. Nach meiner bisherigen Gerichtserfahrung ist es allerdings auch nicht ungewöhnlich das es häufig durchaus unterschiedliche Rechtseinschätzungen zu einem Sachverhalt gibt.

Übrigens besten Dank das du als erstes das fehlende a an dem Paragraphen entdeckt hast. Du scheinst also, im Gegensatz zu mir, ein echter Rechtsexperte zu sein.
Btw. dachte ich bisher immer das die  Beurteilung ob ein Straftatbestand erfüllt ist am Ende eines Verfahrens von einem Gericht getroffen wird. Vorher dürfte es wohl erst mal darum gehen ob die Sachlage ausreichend ist um ein Verfahren einleiten zu können. Insofern erscheint mir eine Prüfung des Vorganges durch die Staatsanwaltschaft jetzt nicht völlig abwegig.


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