Thema:
Re:Was ist denn dein Plan? flat
Autor: Orrpus
Datum:30.05.25 13:22
Antwort auf:Was ist denn dein Plan? von Telemesse

>>Wir ziehen bald um und stellen uns nun die Frage, ob die folgende Endrenovierungsklausel gültig ist oder nicht. Im Mietvertrag steht handschriftlich folgendes:
>>
>>"Die Wohnung ist, bis auf die Laminatböden, kompett neu renoviert worden und die Parteien sind sich einig, daß die Wohnung bei Mietende im renovierten Zustand sauber wieder zu übergeben ist."
>>
>>Dazu habe ich nun verschiedene Einschätzungen gelesen und bin aktuell der Meinung, dass die Klausel ungültig ist. Bevor der Vermieter aber kommende Woche vorbeikommt, hätte ich da gerne etwas mehr Sicherheit. Der Mietvertrag besteht seit 2015, falls das irgendeine Relevanz haben sollte.
>>
>>Weiß da jemand mehr zu? :*
>
>Möchtest du nichts renovieren und suchst jetzt dafür einen formaljuristischen Notausgang oder bist du an einer fairen Lösung interessiert?
>
>Zur Sache: Anhand des geschilderten Sachverhaltes läßt es sich nicht eindeutig beantworten. Der Umstand das die entsprechende Passage im  Vertragstext nicht gedruckt, sondern handschriftlich eingesetzt wurde, spricht dafür das es sich um eine Individualvereinbarung und nicht um eine Formularvereinbarung handelt. Darüberhinaus steht da ja, das sich beide Parteien darüber einig sind. Das heißt die Regelung wurde im beiderseitigen Einvernehmen ausgehandelt. Das ist etwas anderes als wenn da nur steht: Der Mieter muss xyz.


Nur weil die Klausel handschriftlich eingetragen wurde, macht sie noch zu einer Individualvereinbarung. Dazu müsste der Vermieter im Streitfall darlegen und beweisen, dass die Vereinbarung individuell ausgehandelt wurde. Also müsste der Vermieter vor Abschluss des Vertrages die Renovierungspflicht Leviathan zur Disposition gestellt haben. "Möchtest Du Dich für den Auszug, egal wie schnell er erfolgt (also vielleicht schon nach einem Jahr), dafür verpflichten, die ganze Wohnung zu renovieren? Im Gegenzug gewähre ich Dir x Monate mietfreies Wohnen."

Vielleicht ist ja auch schon die eigentliche Schönheitsreparaturklausel im Mietvertrag unwirksam.

>Fazit. Wenn das Ding vor Gericht landet könntest mit der Nummer durchkommen wenn du auf einen wohlwollenden Richter triffst, der Schuss könnte aber auch nach hinten losgehen. Prognosen würde ich da keine abgeben, da bei solchen Sachen vor Amtsgerichten die Gemütsverfassung des Richters das auschlaggebende Kriterium ist. Am wahrscheinlichsten dürfte da aber noch ein Vergleich beim Gütetermin sein.

In Hamburg wäre das Ding ein Selbstgänger für die Mieterseite, wenn der Vermieter nicht ein ausführliches Aushandeln nachweisen kann.

Gruß
Orrpus


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