Thema:
Sammelantwort flat
Autor: Telemesse
Datum:30.05.25 15:39
Antwort auf:Was ist denn dein Plan? von Telemesse

Erstmal ist der Inhalt der Vereinbarungen zweitrangig. Zuerst geht es um die Beurteilung ob hier eine Formular- oder Individualvereinbarung vorliegt. Für beides gibt es valide Punkte. Wie ein Richter diese wertet, bzw. wie er die Passage letztendlich einordnet liegt innerhalb seines Ermessensspielraums. Das ein Richter im eher roten Hamburg das durchaus anders bewertet als evtl. ein Erzkonservativer Richter in Niederbayern ist durchaus wahrscheinlich. Und natürlich ist die Passage inhaltlich ziemlich dünn und schwammig, weswegen man noch weniger eine Urteilsprognose abgeben kann. Gerade deswegen gibt es in solchen Fällen i.d.R erst mal ein Güteverhandlung, in der versucht wird herauszufinden was denn die ursprüngliche Intention der Vereinbarung war und einen für beide Seiten akzeptablen Kompromiß herbeizuführen. Wenn man es mit vernünftigen Menschen zu tun hat kann man sich das ganze aber sparen und sich einfach außergerichtlich auf eine vernünftige Lösung einigen.
Btw. Das an Amtsgerichten mitunter ziemlicher Käse geurteilt wird und auch Vergleichsurteile genüßlich ignoriert werden, ist hier bei uns z.b. eher die Regel als die Ausnahme. Das sorgt immer wieder für verdutzte Gesicher bei Leuten denen, auch von Anwälten, erzählt wurde, das ginge hundertprozentig durch. Gerichte haben i.d.R. auch keinen gesteigerten Bock auf solche Pille Palle Verfahren weswegen Richter mitunter durchaus auch allergisch reagieren wenn eine Partei sich in der Güteverhandlung vehement einer Einigung verweigert. Das kann dann durchaus Einfluss auf die Abwägung des Sachverhaltes haben.

Also worum geht es hier. Levi wohnt seit 10 Jahren in einer Wohnung, die er offenbar neu renoviert übernommen hat. Ob er zwischenzeitlich mal was gemacht hat oder nicht geht aus dem Text nicht hervor.
Der Vermieter hat damals offenbar eine tadellose Wohnung übergeben und hätte diese eben auch so wieder zurück, worauf sich beide Parteien bei Abschluss des Vertrages wohl auch verständigt hatten.

Wenn jetzt die letzten  10 Jahre nichts in der Wohnung gemacht wurde, fände ich es, unabhängig jeglicher Rechtsbeurteilung, eine Sache des Anstands die Bude mal durchzupinseln und ordentlich wieder zu übergeben. Hätte ich zwischenzeitlich oder vor kurzem erst schon mal renoviert, würde ich mit dem Vermieter sprechen und die Renovierungsnotwendigkeit vom tatsächlichen Zustand abhängig machen. Denn das ist eben genau das, was die Zielsetzung der geänderten Rechtssprechung war, die eben feste Zeitfristen unabhängig vom tatsächlichen Zustand in Mietvertragen verhindern soll.


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