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Autor: | MattR | ||
Datum: | 30.05.25 16:19 | ||
Antwort auf: | Re:Sammelantwort von Orrpus | ||
>>Erstmal ist der Inhalt der Vereinbarungen zweitrangig. Zuerst geht es um die Beurteilung ob hier eine Formular- oder Individualvereinbarung vorliegt. Für beides gibt es valide Punkte. > >Nur kennen wir die Punkte nicht, weil wir nichts über das Zustandekommen der Klausel im Vertrag kennen. Die Hürden für eine Individualvereinbarung sind deutschlandweit hoch; ich hatte schon zig Mietverträge gesehen, bei denen die Vermieterinnen und Vermieter der Meinung waren, dass sie aus dem AGB-Recht raus wären, weil sie die AGB handschriftlich in den Vertrag geschrieben haben. Den Zahn musste ich ihnen ziehen (oder dann die Richterin/der Richter, wenn sie damit trotzdem vor Gericht gezogen sind). > >>Wie ein Richter diese wertet, bzw. wie er die Passage letztendlich einordnet liegt innerhalb seines Ermessensspielraums. Das ein Richter im eher roten Hamburg das durchaus anders bewertet als evtl. ein Erzkonservativer Richter in Niederbayern ist durchaus wahrscheinlich. Und natürlich ist die Passage inhaltlich ziemlich dünn und schwammig, weswegen man noch weniger eine Urteilsprognose abgeben kann. Gerade deswegen gibt es in solchen Fällen i.d.R erst mal ein Güteverhandlung, in der versucht wird herauszufinden was denn die ursprüngliche Intention der Vereinbarung war und einen für beide Seiten akzeptablen Kompromiß herbeizuführen. Wenn man es mit vernünftigen Menschen zu tun hat kann man sich das ganze aber sparen und sich einfach außergerichtlich auf eine vernünftige Lösung einigen. >>Btw. Das an Amtsgerichten mitunter ziemlicher Käse geurteilt wird und auch Vergleichsurteile genüßlich ignoriert werden, ist hier bei uns z.b. eher die Regel als die Ausnahme. Das sorgt immer wieder für verdutzte Gesicher bei Leuten denen, auch von Anwälten, erzählt wurde, das ginge hundertprozentig durch. Gerichte haben i.d.R. auch keinen gesteigerten Bock auf solche Pille Palle Verfahren weswegen Richter mitunter durchaus auch allergisch reagieren wenn eine Partei sich in der Güteverhandlung vehement einer Einigung verweigert. Das kann dann durchaus Einfluss auf die Abwägung des Sachverhaltes haben. >> >Das Landgericht Berlin ist zum Beispiel im Mietrecht unberechenbar, weil die Richterinnen und Richter der Kammern sich spinnenfeind sind und extra gegen die Ansichten anderer Kammern entscheiden. Da kann man es sich doch dann gleich ganz sparen wenn das Urteil einzig von der persönlichen Einstellung des Richters abhängt? |
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