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Autor: | Pezking | ||
Datum: | 02.06.25 20:08 | ||
Antwort auf: | Re:Abweisung Asylsuchender hinter Grenze rechtswidrig von Hsk | ||
>>Die Zurückweisung von Asylsuchenden bei Grenzkontrollen auf deutschem Gebiet ist nach einer Eilentscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts rechtswidrig. Ohne Durchführung des sogenannten Dublin-Verfahrens dürfen sie nicht abgewiesen werden, entschied das Gericht im Fall dreier Somalier, die nach der neuen Regelung am 9. Mai von Frankfurt (Oder) aus nach Polen zurückgeschickt wurden >> >>[https://www.spiegel.de/panorama/justiz/verwaltungsgericht-in-berlin-abweisung-asylsuchender-hinter-grenze-rechtswidrig-a-7b122953-3d85-4e3b-9804-51526dd844d2] >> >>Da fliegt dem Dobrindt direkt seine erste Anordnung um die Ohren. Mal schauen was da in den nächsten Wochen noch so kommt > > >Das Urteil zeigt wie dringlich eine Reform des Asylrechts ist. Oder man führt das Dublin-Verfahren halt grenznah durch anstatt es rechtswidrig zu überspringen: Aus dem Spiegel-Artikel: "Das Gericht erklärte ihre Zurückweisung nun für rechtswidrig. Da die drei Menschen ihren Wunsch nach Asyl ausgesprochen hätten, müsse ihnen der Grenzübertritt erlaubt werden – allerdings nicht unbedingt ohne Einschränkungen. Das Dublin-Verfahren könne an der Grenze oder im grenznahen Bereich stattfinden. In einem solchen Verfahren prüft das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, welcher Staat zuständig für das Asylverfahren ist." Es ist halt wie immer, wenn es um Migration in Deutschland geht: Alles wird nur halbherzig und inkonsequent gemacht, nichts wird zu Ende gedacht. Egal, ob es nun um Integration oder Begrenzung geht. |
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