Thema:
Re:Der Deppenapostroph flat
Autor: Lynne
Datum:06.06.25 14:04
Antwort auf:Re:Der Deppenapostroph von René Meyer

>>Vielleicht wäre es an der Zeit, über eine entsprechende Reform nachzudenken, die eine eindeutige Kenntlichmachung ermöglicht, beispielsweise unter Verwendung eines Apostrophs, ohne dafür Häme fürchten zu müssen. Falsch verwendete accent aigu werden selbstverständlich weiterhin gnadenlos verspottet.
>
>[https://www.stern.de/kultur/-deppen-apostroph--laut-neuen-rechtschreibregeln-jetzt-erlaubt-35118722.html]
>
>"Das bedeutet: Bei Firmennamen oder ähnlichen Konstruktionen darf zwischen Name und "s" ein Apostroph stehen: "Eva's Blumenladen" und "Carsten's Kneipe" sind fortan ebenso korrekt wie "Evas Blumenladen" und "Carstens Kneipe". Geht es aber nicht um Eigennamen, bleibt es dabei: Der "Deppen-Apostroph" ist nicht zulässig. Es heißt als auch weiterhin "Melanies Auto" oder "Heinrichs Portemonnaie"."


Ich empfand das dem Englischen entlehnte besitzanzeigende Apostroph auch ehrlich nie als besonders schlimm - für den Prädikatszusatz "Deppen" muß das für mich persönlich schon so verwendet werden:
CD's
Auto's
Snack's


Lynne


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