Thema:
Re:Gerechtigkeitsempfinden im folgenden Fall flat
Autor: Phil Gates
Datum:07.06.25 10:14
Antwort auf:Re:Gerechtigkeitsempfinden im folgenden Fall von Xtant

>Was auch sein könnte, dass bis zu einem gewissen Punkt die Handlungen einvernehmlich waren. Ich weiß aber nicht, ob das strafrechtlich einen Unterschied macht.

Das macht nen gewaltigen Unterschied. Natürlich musst Du aufhören, wenn die Frau sagt „Nein, ich will nicht mehr“. Aber es ist gar nicht selten, dass die Mädels halt den Sauffick vom Vorabend bereuen, sich nicht mehr richtig erinnern können usw. Ich bin froh, dass ich kein Strafrecht mache und auch kein Richter oder Staatsanwalt bin. Das ist einfach in jeder Hinsicht schrecklich, für alle Beteiligten. Der eine Angeklagte hat die Frau ja auch noch ins Krankenhaus gefahren. Das spricht nicht für komplette Entmenschung. Etwas anderes sind natürlich die wirklichen Überfälle auf Frauen, die komplett unvermittelt vergewaltigt werden. Ähnlich wie bei einem Raubüberfall. Da kennen die Gerichte aber nach meiner Erfahrung dann auch keine Gnade, da gibt es 4 Jahre aufwärts.

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