Thema:
Re:GKV Beitragsbemessungsgrenze anheben flat
Autor: _bla_
Datum:08.06.25 11:13
Antwort auf:Re:GKV Beitragsbemessungsgrenze anheben von K!M

>Nee, selbständig.

Wobei das bei Angestellten über der Beitragsbemessungsgrenze auch nicht wirklich anders ist. Deren tatsächliches Bruttoeinkommen ist halt deutlich höher als es üblicherweise angegeben wird. Arbeitgeberbeträge zahlt letztlich auch der Arbeitnehmer, wären sie geringer könnte der Arbeitergeber mehr Lohn zahlen.


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