Thema:
Re:GKV Beitragsbemessungsgrenze anheben flat
Autor: Telemesse
Datum:08.06.25 11:40
Antwort auf:Re:GKV Beitragsbemessungsgrenze anheben von _bla_

>>Nee, selbständig.
>
>Wobei das bei Angestellten über der Beitragsbemessungsgrenze auch nicht wirklich anders ist. Deren tatsächliches Bruttoeinkommen ist halt deutlich höher als es üblicherweise angegeben wird. Arbeitgeberbeträge zahlt letztlich auch der Arbeitnehmer, wären sie geringer könnte der Arbeitergeber mehr Lohn zahlen.


This. Ein Single mit 4k Brutto kriegt etwa 2,5k Netto raus, kostet den Arbeitgeber insgesamt allerdings fast 5k.
Oder anders ausgedrückt: Um 2,5 k Netto zu verdienen muss ein Arbeitnehmer eine Produktivität von fast 5k erbringen. Das Verhältnis verschlechtert sich mit steigendem Gehalt noch weiter. Die Beitragsbemessungsgrenzen waren daher bisher das einzige was diesen Wahnsinn zumindest etwas nach oben gebremst haben.


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