Thema: |
|
||
Autor: | _bla_ | ||
Datum: | 08.06.25 18:05 | ||
Antwort auf: | Re:GKV Beitragsbemessungsgrenze anheben von Telemesse | ||
>>>Nee, selbständig. >> >>Wobei das bei Angestellten über der Beitragsbemessungsgrenze auch nicht wirklich anders ist. Deren tatsächliches Bruttoeinkommen ist halt deutlich höher als es üblicherweise angegeben wird. Arbeitgeberbeträge zahlt letztlich auch der Arbeitnehmer, wären sie geringer könnte der Arbeitergeber mehr Lohn zahlen. > >This. Ein Single mit 4k Brutto kriegt etwa 2,5k Netto raus, kostet den Arbeitgeber insgesamt allerdings fast 5k. >Oder anders ausgedrückt: Um 2,5 k Netto zu verdienen muss ein Arbeitnehmer eine Produktivität von fast 5k erbringen. Das Verhältnis verschlechtert sich mit steigendem Gehalt noch weiter. Die Beitragsbemessungsgrenzen waren daher bisher das einzige was diesen Wahnsinn zumindest etwas nach oben gebremst haben. Noch wesentlich mehr. Es ist ja nicht damit getan, nur Lohn, Abgaben und Steuern für den Angestellten zu zahlen, sondern damit der Angestellte überhaupt arbeiten kann werden Räume nötig, Verwaltungsaufwand fällt an, Arbeitsmittel müssen bereitgestellt werden usw. Ich glaube vielen Leute ist nicht klar, wie teuer ein einzelner Arbeitnehmer sein kann, weit über das Bruttoeinkommen hinaus. |
|||
< Frameset laden | antworten > | |||
Impressum | Nutzungsbedingungen | Datenschutzerklärung | | Mobile Apps | maniac-forum.de |