Thema:
Re:PStTG-Meldegrenze... flat
Autor: Matt
Datum:11.06.25 20:25
Antwort auf:Re:PStTG-Meldegrenze... von FelixTheCat

Wenn du die Geräte zuvor einkaufst, mit der Absicht diese zu verkaufen, wirst du ggf. steuerpflichtig. Umsatzsteuer ist dann auch ein Thema, wenn du mehr als 17.500€ Umsatz im Vorjahr erzielt hast. Hört sich viel an, ist aber auch schnell mal mit einer einzigen Uhr erreicht.

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