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Autor: | Lynne | ||
Datum: | 12.06.25 08:55 | ||
Antwort auf: | Re:Falschen wesentlich teureren Artikel verschickt :( von Xtant | ||
> >>Im Prinzip ginge es mir im gegenteiligen Fall, also Flöhchen hätte was für 130 Euro gekauft und nur was für 30 bekommen. Sowas ist für mich ne ganz andere Geschichte. > >Versteh ich einfach nicht. Denn es ist eigentlich der komplett gleiche Fall, nur dass hier halt aus Versehen (und ja, das "aus Versehen" spielt eine Rolle) was für 130 Euro anstatt der bestellten 30-Euro-Ware verschickt wurde. > >Flöhchen MUSS die 30-Euro zur Nacherfüllung hinterherschicken (auf eigene Kosten). Darauf kann der Käufer weder verzichten noch hat er irgendeinen Anspruch auf die teurere Ware. Natürlich kann sich der Käufer aufregen, dass er das Falsche bekommen hat und es von mir aus eine Frechheit nennen. Deswegen hat er aber dennoch null Anspruch darauf, "zur Kompensation" irgendwas mit der 130-Euro-Ware anzufangen oder sie bewusst nicht zurückzuschicken. Und ja, trotz eigenen Fehlers würde ich da dann ein Fass aufmachen - speziell bei dem aktuellen Benehmen des Käufers. Das wäre mir dann auch einen gewissen Stress wert. In welchem meiner Posts habe ich eigentlich die rechtliche Lage angezweifelt, dass hier jeder der Meinung ist, er müsste mir das noch einmal erklären? Ich schreibe nur, dass es mir wegen meines eigenen Fehlers zu blöd wäre, da so einen Aufwand (und es war halt von Anwalt usw. die Rede im ersten Post des Astes) zu betreiben. Für 100 Euro sind mir da einfach meine Zeit und meine Nerven zu schade, da zocke ich lieber drei Stunden Peglin. Lynne |
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