Thema:
Re:PStTG-Meldegrenze... flat
Autor: Zinkhal
Datum:12.06.25 13:36
Antwort auf:Re:PStTG-Meldegrenze... von Xtant

>Grundsätzlich fällt mir zum x-ten Male auf, dass bei solchen Diskussionen gerne Panik geschoben wird. Und, vor allem, dass so getan wird, als wäre alles neu. Ja, dummerweise ist man wieder ein Stück gläserner geworden. Bei mir wurde die Meldung auch gemacht, mich hat es kein Stück beeinflusst.

So siehts aus. Erstmal passiert da nicht viel. Was man kritisieren kann, ist, dass die Meldegrenze m.M.n. zu früh greift. Das man das Problem aber mal generell angeht und den ganzen "privaten" Verkäufern, die eindeutig gewerblich sind, an den Kragen will, finde ich persönlich sehr gut. Viele verkaufen aber nur irgendwelchen Privatbesitz, der sich über Jahre auf dem Dachboden oder im Keller angesammelt hat. Das hat im Regelfall nichts mit einer gewerblichen Tätigkeit zu tun und wird das Finanzamt folglich nicht jucken.

§ 15 Abs. 2 EStG ist da auch grds. eindeutig: "Eine selbständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, ist Gewerbebetrieb,..."

Vorsicht bei der USt, da ist keine Gewinnerzielungsabsicht nötig. Jedoch sind die Grenzen erneut erhöht worden (Vorjahresumsatz nicht > 25.000 €). Wer die überschreitet, wird sich selten außerhalb einer gewerblichen Tätigkeit bewegen und sollte folglich selbst merken, dass man das mal prüfen sollte.

Sicherlich gibt es immer wieder Grenzfälle, die eine Einzelfallprüfung bedürfen. Aber im Regelfall kann man die Tendenz schon recht früh erkennen. Scalper sind für mich z.B. eindeutig gewerblich tätig. Grds. muss man sich fragen: Kaufe ich etwas mit der Absicht anschließend Gewinn zu erzielen? Ggfs. Regelmäßig? Das wäre z.B. ein erstes Indiz. Aber auch hier kommt es auf die Summen an. Wichtig ist eigentlich immer nur, dass man nicht in Strafbarkeit i.S. d. StGB hineinrutscht. Erfahrungsgemäß bekommt man bis 5.000 € hinterzogener Steuer das Strafverfahren gegen Geldauflage oftmals aus der Welt. Wer aber soweit kommt, hat es auch nicht anders verdient.


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