Thema:
Re:PStTG-Meldegrenze... flat
Autor: Xtant
Datum:12.06.25 15:03
Antwort auf:Re:PStTG-Meldegrenze... von suicuique

Es ist halt insgesamt ein ebenso komplexes wie kompliziertes Thema.

Unabhängig von Zinkhals Fach-Know-How würde ich mal sagen, dass es grds. "gefährlich" ist, etwas zu sammeln, um damit einen gewissen Wert dazustellen. Auch wenn man *während* der Sammeltätigkeit immer wieder was verkauft, wirkt das verdächtig (im unternehmerischen/gewerblichen Sinn), denn eigentlich sammelt man doch und verkauft nix.

Es gibt durchaus auch Sparten, da ist die Sammelei oft auch fast schon automatisch gleichbedeutend mit Gewerbe. Beispiele wären hier Sportwägen/Oldtimer, Gemälde/Kunst allgemein oder auch High-End-Briefmarkensammler.

Deine Zitate beziehen sich ja unter anderem darauf, dass man seiner Sammelei ein Ende bereitet und es abstößt. Vielleicht kann Zinkhal ja was dazu sagen, inwieweit da tatsächlich der menschliche Faktor in einem Finanzamt eine Rolle spielt. Aber mit gesundem Menschenverstand wird dir keiner einen Strick draus drehen, wenn man irgendwann seine Märklin-Sammlung abstoßen will.

NACHTRAG: Das Urteil mir gerade erst angeguckt, da geht's ja tatsächlich um Modelleisenbahnen, war grad reiner Zufall. :-)
Aber ich finde den Fall und auch das Urteil wunderbar, weil es eigentlich *alles* wunderbar aufzeigt, von daher sollte es doch eher erhellend sein und weniger Fragen aufwerfen. Gerade weil es sogar innerhalb eines Sachgebietes zwischen klar gewerblich und privater Sammeltätigkeit zu unterschieden weiß.

afaik war das Sammeln von Modelleisenbahnen lange Zeit umstritten, was seinen potenziell gewerblichen Charakter angeht. Aber letztendlich handelt es sich halt klar um Spielzeug und damit Gebrauchsgegenstände, die üblicherweise auch tatsächlich benutzt werden. und zweitens sind die Zeiten eigentlich vorbei, wo fast jedes Märklin-Modell abseits des 08/15-Angebots auf Dauer Gewinne gebracht hat.
Von daher ist das Thema obsolet; die Gewinnerzielungsabsicht fehlt, weil du eben keine Gewinne erzielen kannst. :-)


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