Thema: |
|
||
Autor: | Zinkhal | ||
Datum: | 12.06.25 15:16 | ||
Antwort auf: | Re:PStTG-Meldegrenze... von Xtant | ||
>Es ist halt insgesamt ein ebenso komplexes wie kompliziertes Thema. > >Unabhängig von Zinkhals Fach-Know-How würde ich mal sagen, dass es grds. "gefährlich" ist, etwas zu sammeln, um damit einen gewissen Wert dazustellen. Auch wenn man *während* der Sammeltätigkeit immer wieder was verkauft, wirkt das verdächtig (im unternehmerischen/gewerblichen Sinn), denn eigentlich sammelt man doch und verkauft nix. > >Es gibt durchaus auch Sparten, da ist die Sammelei oft auch fast schon automatisch gleichbedeutend mit Gewerbe. Beispiele wären hier Sportwägen/Oldtimer, Gemälde/Kunst allgemein oder auch High-End-Briefmarkensammler. > >Deine Zitate beziehen sich ja unter anderem darauf, dass man seiner Sammelei ein Ende bereitet und es abstößt. Vielleicht kann Zinkhal ja was dazu sagen, inwieweit da tatsächlich der menschliche Faktor in einem Finanzamt eine Rolle spielt. Aber mit gesundem Menschenverstand wird dir keiner einen Strick draus drehen, wenn man irgendwann seine Märklin-Sammlung abstoßen will. Es ist ganz wichtig, dass Ertragssteuerrecht und Umsatzsteuerrecht differenziert betrachtet werden. Eine Sammlungsauflösung ist für mich im Regelfall niemals gewerblich. Vermutlich wird die Sammlungsauflösung (als finaler Akt) auch nicht zur Erfüllung der Unternehmereigenschaft des § 2 UStG ausreichen. Desto hochwertiger die Sammlungsgegenstände sind, desto eher kann auch impliziert werden, dass ich eine gewisse Wertsteigerung und einen Weiterverkauf systematisch einplane und auch vollführe. Erfolgt dies regelmäßig und geht über das reine umschichten der Sammlung hinaus, wird es interessant. Ich habe da in der Praxis auch schon ewig nichts mehr zu gemacht. Deswegen ist das hier nur meine spontane Einschätzung bzw. Meinung. Das würde ich ohne weitere Detailprüfung an keinen Mandanten rausschicken. ;) Da hätte ich im aber auch einen konkreten Einzelfall zu bewerten. |
|||
< Frameset laden | antworten > | |||
Impressum | Nutzungsbedingungen | Datenschutzerklärung | | Mobile Apps | maniac-forum.de |