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Autor: | Xtant | ||
Datum: | 12.06.25 15:47 | ||
Antwort auf: | Re:PStTG-Meldegrenze... von Goldfisch | ||
>Es kommt ja auch darauf an ob man zum beispiel Videospiele als Sammelwürdig ansieht. Im neuen GPSR Gesetz (was zur Zeit nur Händler betrifft) wird zum Beispiel schon klar entschieden was als Sammelwürdig gilt. Dazu zählen Antiquitäten, Briefmarken und Münzen. Videospiele oder dergleichen gilt dort als einfaches Konsumprodukt. Das könnte auch noch mal interessant werden. Vielleicht verstehe ich dich grad komplett falsch, aber was hat das damit zu tun, ob ein Verkauf von privat als evtl. gewerblich eingestuft wird? Grundsätzlich ist es doch für diese Belange eher positiv zusehen, wenn etwas als reines Konsumprodukt und nicht "sammelwürdig" angesehen wird. Weil dann eben selbst 1500 Stück keine Sammlung sind und einem somit auch weniger schnell irgendeine Kapitalanlage oder Gewinnerzielungsabsicht unterstellt wird. |
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