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Autor: | Zinkhal | ||
Datum: | 12.06.25 16:40 | ||
Antwort auf: | Re:PStTG-Meldegrenze... von Xtant | ||
>>Hm, ja in vielen Fällen. Aber wenn man mal nur so youtuber sieht die auf Trödelmärkte rumlaufen und dann stolz zeigen, dass sie spiel x für 5 euro geschossen haben und auf ebay es gerade 100 euro kostet. Dann könnte man sowas auch schon als Gewinnerzielungsabsicht sehen. Es geht ja dann darum etwas für 5 Euro zu kaufen was einen Wert von 100 Euro hat. Das ist ja eine Gewinnerzielungsabsicht. Und ich kenne viele "Sammler" die eigntlich nur aus diesem Grund sammeln mit der Hoffnung es später teuerer verkaufen zu können. Also so einfach ist das alles nicht. > >Gerade dann ist es einfach. > >Verkauft er es nicht, sammelt er es. Dann hat es sich ja eh erledigt. >Verkauft er es, weil er weiß, dass es 100 Euro wert ist bzw. das man das auch bekommt - eindeutig Gewinnerzielungsabsicht. Bei einem Einzelfall hat er ja trotzdem nic zu befürchten. > >Wie ganz oben schon mal erwähnt: mir ist die Panik schleierhaft, wenn man mal etwas "erwischt", das teurer weggeht, als man es selbst gekauft hat. Ist doch schön, das Geld mitnehmen. Da wird einem kein Strick draus gedreht. > >IMO ist die Zone, in der man tatsächlich ungewollt bzw. unbewusst zum nominell gewerblichen Verkäufer wird, *extrem* schmal. Da wird auch nichts kommen. Die Finanzverwaltung hat gar nicht das Personal, die Daten vollumfänglich auszuwerten. Die kommen ja noch nicht mal ansatzweise bei den ganzen Influencern hinterher, wo es im Regelfall deutlich mehr zu holen gibt. Die suchen sich in Zukunft die "dicken" Fische raus, wo die EDV schon eine Vorauswahl getroffen hat bzw. Auffälligkeiten festgestellt hat. Und dann wird es vermutlich auch nicht die falschen treffen. |
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