Thema:
Re:Kurze Frage flat
Autor: Matze
Datum:13.06.25 13:09
Antwort auf:Kurze Frage von Nehemia

>WTF...ist das nicht eine leiiiiiiiiichte Kompetenzüberschreitung?

Das hätte dir Google sehr leicht beantwortet:

"Rein rechtlich ist die Situation eindeutig: Schulen dürfen keine Radfahrverbote aussprechen. Die Entscheidung, das Kind mit dem Fahrrad zur Schule fahren zu lassen, liegt ausschließlich bei den Eltern. Hinzukommt, dass die Radfahrprüfung keine vorgeschriebene Erlaubnis zum Fahren eines Fahrrads ist. Ebensowenig darf die Schule Kindern vorschreiben, einen Helm zu tragen."

[https://www.adfc.de/artikel/mit-dem-rad-zur-grundschule]


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