Thema: |
|
||
Autor: | Orochi | ||
Datum: | 14.06.25 08:51 | ||
Antwort auf: | Re:Mir wurde mal mit Anwalt gedroht von Pascal Parvex | ||
>>>Huh? Wieso denn das? Thailand gilt doch als offen und meinungsfrei oder etwa nicht? >>>Oder meinst du das eher, dass dann auf privater Ebene gedroht wird. >>> >>>> >> >>Leider im Gegenteil: >> >>[https://www.spiegel.de/ausland/verleumdungsklagen-in-thailand-wie-unternehmen-kritikerinnen-zum-schweigen-bringen-a-ed83343a-37b3-46f2-8acf-1e17be6baee6] >> >>[https://www.nytimes.com/2023/06/09/world/asia/thailand-defamation-lawsuits.html] >> >>[https://www.bbc.com/news/world-asia-54914768] >> >>Dass man für Kritik am König oder der Regierung im Knast landen kann ist auch nochmal ein Thema für sich. >> >>Aber das Verleumdungsgesetz ist richtig übel. >> >>Ne Freundin mußte 30.000 EUR Strafe zahlen wegen einem Facebook Kommentar, die betroffene Frau hat sie wegen Verleumdung angezeigt. War überhaupt nichts wildes, nur ein kleiner Streit in einem Kommentar Bereich. >> >>Oder die vielen Fälle der Sklaven Arbeiter, die sich ohnehin schon nicht wehren können, bevor deren Stimmen (zB bei Misshandlung) gehört werden sind die längst wegen Verleumdung angeklagt... >> >>Schau Dir auch mal den BBC Artikel an, da wurde jemand wegen einem negativen TripAdvisor Hotel Review sogar festgenommen. >> >>Insofern hab ich lieber das Review gelöscht, auch wenn da keine Unwahrheiten drin standen. > >Hm, bringt mich mal auf die Sprünge: Man kann nur Ärger kriegen, wenn man in Thailand lebt und/oder mal den Fuss auf den Boden dort setzten sollte, richtig? Diktaturen haben halt trotz ihres Rufes nicht nur Vorteile. Ich bin mal so faul und antworte via ChatGPT: Ja, du kannst in Thailand wegen Verleumdung verklagt (bzw. strafrechtlich verfolgt) werden – selbst wenn du im Ausland lebst oder deine Äußerung von dort getätigt hast. --- 1. Geltung des thailändischen Strafrechts im Ausland Abschnitt 112 (Lèse-majesté): Verstöße gegen das Majestätsbeleidigungsgesetz gelten auch, wenn sie außerhalb Thailands begangen wurden – das gilt selbst für Ausländer. Gerichtsurteile zeigen, dass das thailändische Recht durchaus extraterritorial angewendet wird. Allgemeine Verleumdung (§ 326–333 Strafgesetzbuch) kann ebenfalls im Ausland erfolgen und vom thailändischen Staat verfolgt werden, wenn die Äußerung die Reputationen thailändischer Personen verletzt. --- 2. Straf- und Zivilrechtliche Aspekte Strafverfahren: Bei Rufschädigung drohen: Bis zu 1 Jahr Gefängnis oder 20.000 Baht Strafe für Verleumdung (§ 326), Bis zu 2 Jahre Haft bzw. 200.000 Baht bei Rufschädigung durch Veröffentlichung (§ 328). Zivilklage: Parallel können Betroffene Schadensersatz fordern – innerhalb eines Jahres nach Bekanntwerden des Vorfalls (§ 448 Zivilrecht) . --- 3. Beweislast liegt beim Angeklagten In Thailand muss der Angeklagte beweisen, dass: 1. Die Aussage faktisch wahr ist, und 2. sie in gutem Glauben und in angemessenem Kontext geäußert wurde . Das bedeutet: Auch wenn du die Wahrheit sagst, gilt das noch nicht als Verteidigung – es muss zusätzlich ein legitimer Grund für die Äußerung vorliegen. --- 4. Beispiele aus der Praxis Ein US-Amerikaner in Koh Chang wurde wegen eines negativen Hotel-Online-Reviews strafrechtlich verfolgt und saß in Untersuchungshaft . Ausländische Influencer wie Tom Birchy stehen ebenfalls mehrfach vor thailändischen Strafgerichten wegen Verleumdung, obwohl sie überwiegend im Ausland leben . --- Fazit Ja, auch wenn du im Ausland lebst und von dort aus äußerst, kann Thailand dich strafrechtlich belangen, wenn deine Aussagen den Ruf thailändischer Personen (oder Institutionen wie der Königsfamilie) schädigen. Die Gesetze gelten für alle Personen, unabhängig von Wohnsitz oder Nationalität. Und: In Thailand reicht nicht aus, die Wahrheit zu behaupten – es muss auch der gute Wille und ein berechtigter Kontext nachgewiesen werden. --- Wenn du planst, öffentlich oder online über Thailand zu sprechen, raten Experten: sehr vorsichtig sein mit kritischen Äußerungen und dich vorab rechtlich beraten lassen. Zum Thema Diktatur: Thailand ist offiziell keine Diktatur, sondern eine konstitutionelle Monarchie mit einem parlamentarischen Regierungssystem. Allerdings ist die politische Situation komplex, und Thailand hat in den letzten Jahrzehnten wiederholt Militärputsche erlebt – zuletzt 2014, als das Militär unter General Prayuth Chan-o-cha die Macht übernahm. Wichtige Punkte zur Einschätzung: Formell: Thailand hat eine Verfassung und hält Wahlen ab. Es gibt ein Parlament, politische Parteien und regelmäßige Regierungswechsel. De facto: Das Militär und die konservativen Eliten haben immer noch erheblichen Einfluss auf die Politik. Gerichte und Institutionen agieren oft parteiisch zugunsten des Establishments. Meinungsfreiheit: Stark eingeschränkt, besonders durch das strenge Majestätsbeleidigungsgesetz (§112), das Kritik am Königshaus unter Strafe stellt. Demokratieindex: Laut dem Demokratieindex des "Economist Intelligence Unit" wird Thailand oft als „hybrides Regime“ oder „autoritäres Regime“ eingestuft. Fazit: Thailand ist keine klassische Diktatur, aber auch keine voll funktionsfähige Demokratie. Es befindet sich irgendwo zwischen einer autoritären Herrschaft und einem demokratischen System. |
|||
< Frameset laden | antworten > | |||
Impressum | Nutzungsbedingungen | Datenschutzerklärung | | Mobile Apps | maniac-forum.de |