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| Autor: | Xtant | ||
| Datum: | 19.06.25 13:32 | ||
| Antwort auf: | Re:Amazon Rückgabe von thestraightedge | ||
>Ja, doch: Doch, nein. >sie sagen ja, dass man kostenfreie Reparatur bekommt und verweisen einen auf die Hilfeseiten der Hersteller. Ich glaube, das darf man so machen Im Endeffekt nimmt der Mediamarkt ja auch nur an und schickt dann ein. Du stehts dort dann ja auch erstmal ohne Gerät da. Sehe hier keinen Unterschied. Der Händler ist dein Vertragspartner, nicht der Hersteller. Was die beiden da untereinander ausküngeln, muss dich als Kunden nicht interessieren. Klar, du kannst es akzeptieren. Wenn man es aber nicht macht, so wie Wurzelgnom, DARF der Händler NICHT zur Nacherfüllung auf den Hersteller verweisen. Ganz klare Sache. |
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