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| Autor: | Xtant | ||
| Datum: | 22.06.25 14:35 | ||
| Antwort auf: | Re:Ärger mit Kleinanzeigen Beamer Verkauf - Help please von euph | ||
>Wichtigste Frage IMO: Hast du die Gewährleistung im Anzeigentext ausgeschlossen (Die Ware wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft.“)? Wenn nicht, gilt auch für Privatpersonen eine Sachmängelhaftung. Dann könnten ggf. auch Ansprüche bestehen - wohl eher aber keine vollständige Rückerstattung. Theoretisch - allerdings gibt's beim C2C-Verkauf keine Beweislastumkehr. Der Käufer müsste also nachweisen, dass der Beamer bereits bei der Übergabe "defekt" war. Kann er wohl nicht - zumal ich jetzt aufgrund der Sachlage davon ausgehe, dass er es auch tatsächlich nicht war. |
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