Thema:
Re:Ärger mit Kleinanzeigen Beamer Verkauf - Help please flat
Autor: Xtant
Datum:22.06.25 14:35
Antwort auf:Re:Ärger mit Kleinanzeigen Beamer Verkauf - Help please von euph

>Wichtigste Frage IMO: Hast du die Gewährleistung im Anzeigentext ausgeschlossen (Die Ware wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft.“)? Wenn nicht, gilt auch für Privatpersonen eine Sachmängelhaftung. Dann könnten ggf. auch Ansprüche bestehen - wohl eher aber keine vollständige Rückerstattung.

Theoretisch - allerdings gibt's beim C2C-Verkauf keine Beweislastumkehr.
Der Käufer müsste also nachweisen, dass der Beamer bereits bei der Übergabe "defekt" war.
Kann er wohl nicht - zumal ich jetzt aufgrund der Sachlage davon ausgehe, dass er es auch tatsächlich nicht war.


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