Thema:
Re:Das wichtigste kann ich dem Artikel nicht entnehmen flat
Autor: Matze
Datum:24.06.25 12:59
Antwort auf:Das wichtigste kann ich dem Artikel nicht entnehmen von Telemesse

>Die imo spannendste Frage war doch eigentlich ob bei dem Verbot die Umgehung des Presserechts durch die Anwendung von Vereinsrecht überhaupt zulässig war/ist. Das wäre ja mal vorab die formelleEinstufung des Verfahrens unabhängig von den einzelnen Inhalten.

Ja, ich stimme Dir zu dass das eine interessante Frage ist.

[ttps://www.lto.de/recht/nachrichten/n/compact-magazin-nicht-verboten]

"Der Vorsitzende Richter Ingo Kraft sagte bei der Verkündung am Dienstag in Leipzig, das Vereinsrecht sei für das Verbot des Medienunternehmens anwendbar. Das verfassungsrechtliche Verbot einer Vorzensur (Art. 5 Abs. 1 Satz 3 GG) sei nicht betroffen. Auch sieht das Gericht verfassungsfeindliche Aussagen insbesondere im Zusammenhang mit Islamfeindlichkeit und "Remigration". Mithin Verstöße gegen die durch das Grundgesetz (GG) geschützte Menschenwürde. Es handele sich auch nicht um einzelne Ausreißer, so Kraft. Allerdings erreichen die Aussagen "noch nicht" einen prägenden Charakter."


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