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| Autor: | _bla_ | ||
| Datum: | 24.06.25 15:53 | ||
| Antwort auf: | Das wichtigste kann ich dem Artikel nicht entnehmen von Telemesse | ||
>Die imo spannendste Frage war doch eigentlich ob bei dem Verbot die Umgehung des Presserechts durch die Anwendung von Vereinsrecht überhaupt zulässig war/ist. Das wäre ja mal vorab die formelleEinstufung des Verfahrens unabhängig von den einzelnen Inhalten. Im Urteil selbst steht drin, das alle diese formalen Kriterien okay waren, also Vereinsrecht war anwendbar, Verbot wäre grundsätzlich möglich gewesen und nicht automatisch durch Meinungs- und Pressefreiheit unmöglich usw. Auch das Remigration eine verfassungsfeindliche Ideologie ist, hat das Urteil so gesehen. Der entscheidende Punkt an dem es gescheitert ist, war wirklich nur der Punkt, dass sie diese Verfassungsfeindlichen Inhalte für nicht ausreichend prägend gesehen haben. Finde ich persönlich schwierig, kann dann einfach jeder ein verfassungsrechtliches Magazin rausgeben, wenn er einfach nur genügend anderes Material reinpackt? Noch ein paar Sudokus abdrucken, ein paar Landschaftsfotos, ein paar gemeinfreie Texte und schon gibt es keinerlei Grenzen mehr dafür, wie im Rest des Heftes gehetzt wird? |
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