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| Autor: | Pezking | ||
| Datum: | 24.06.25 16:41 | ||
| Antwort auf: | Re:"Compact"-Verbot aufgehoben von suicuique | ||
>Ich find's interessant zu lesen wie unabhängige Gerichte und deren Begründungen auf einmal scheisse sind weil das Urteil nicht zur eigenen Ansicht passt. > >Verbesserungsvorschläge anyone oder sehnen hier alle im Grunde nur ein autoritäres System herbei solange es nur im eigenen Sinne entscheidet? Aber sonst...? Mod im Trollmodus? Dabei ist es heute doch gar nicht so heiß? Die Leute wünschen sich eine mutigere, wehrhaftere Demokratie im Kampf gegen ihre Feinde. Weil sie diese Feinde als tatsächliche Gefahr wahrnehmen. Das als Sehnsucht nach Autorität zu bezeichnen ist echt Stuss im Quadrat. Als wäre es jetzt antidemokratisch, die Begründung für dieses Urteil nicht überzeugend genug zu finden. Sehnt sich z.B. die Süddeutsche etwa auch nach einem autoritären System? "Mit großer Klarheit erläuterte der Senatsvorsitzende Kraft, was Menschenwürde bedeutet: 'Sie gründet ausschließlich in der Zugehörigkeit zur menschlichen Gattung, unabhängig von Merkmalen wie Herkunft, Rasse, Lebensalter oder Geschlecht.' Jede Person werde als gleichberechtigtes Mitglied der Gemeinschaft anerkannt. 'Mit der Menschenwürde sind weder ein rechtlich abgewerteter Status noch demütigende Ungleichbehandlungen vereinbar.' Das 'Remigrationskonzept' von Martin Sellner, Vordenker der Identitären Bewegung und ständiger Autor von Compact, missachte die Menschenwürde wie auch das Demokratieprinzip, weil es 'deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund als Staatsbürger zweiter Klasse behandle'. Wer sich nicht assimiliere, solle insbesondere durch eine 'Politik der De-Islamisierung' zur 'Remigration' gezwungen werden. Nun hatte Elsässer in der Verhandlung vor zwei Wochen versucht, dem Gericht seine Distanz zu Martin Sellner plausibel zu machen. (...) Das Gericht hat ihm das nicht abgekauft, ganz im Gegenteil. Compact habe sich mit Sellners „Remigrationskonzept“ identifiziert, hält das Gericht fest. Erstens, weil ihm in Print und online breiter Raum gewährt werde, zweitens, weil er bewundernd als „unser Held“ bezeichnet und seine Strategie als „machbar“ bezeichnet werde. Auch die ideologische Nähe verschiedener Compact-Mitarbeiter zur Identitären Bewegung bestätige, dass es sich nicht um vereinzelte Ausreißer handle. (...) Das Gericht bescheinigt Compact sogar, dass es seine Vorstellungen in kämpferisch-aggressiver Weise in die Tat umsetzen will." Und schließlich die Begründung des Gerichts für die Aufhebung des Verbots: "'Das Grundgesetz garantiert jedoch im Vertrauen auf die Kraft der freien gesellschaftlichen Auseinandersetzung selbst den Feinden der Freiheit die Meinungs- und Pressefreiheit.' Viele der migrationsfeindlichen Äußerungen ließen sich auch als überspitzte, aber letztlich noch zulässige Kritik an der Migrationspolitik lesen. Verbieten dürfe man eine Publikation daher nur, wenn sich die verfassungswidrigen Aktivitäten als 'prägend' erwiesen. Und dann folgt ein Satz, der wie eine Warnung klingt: 'In der Gesamtwürdigung erreichen die verbotsrelevanten Äußerungen und Aktivitäten noch nicht die Schwelle der Prägung.'" [https://www.sueddeutsche.de/medien/compact-bundesverwaltungsgericht-urteil-aufhebung-pressefreiheit-li.3271894] Zu dieser Formulierung passt der Titel dieses SZ-Artikels IMO perfekt: "Ein Freispruch klingt anders". Es ist nur allzu offensichtlich, dass "Compact" hier nur haarscharf an einer Bestätigung des Verbots vorbeigeschrammt ist und eine solche Bestätigung nicht weniger gut begründbar gewesen wäre. Wie schreibt die SZ doch so schön: "Hätte das Gericht das Verbot bestätigt, anstatt es aufzuheben, es hätte gar nicht so furchtbar viel an seiner Begründung ändern müssen." Aber schön, dass Du den Usern hier pauschal unterstellst, sie würden ihre "eigenen Ansichten" über Recht und Gesetz stellen wollen. Da fällt mir echt nix mehr ein. |
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