Thema:
Lass bloß die Finger davon! flat
Autor: Froschi
Datum:02.07.25 11:47
Antwort auf:Anzahl Besichtigung Immobilie? von waldmeister

>Meine Schwägerin möchte ein Haus kaufen und hat ein Objekt gefunden, dass sie sich vorstellen könnte. Sie hat es einmal besichtigt und durfte dabei keine Videos oder Fotos machen.

Krasse red flag! Da wär's bei mir direkt schon vorbei gewesen.

>Jetzt bittet sie um einen zweiten Termin, der abgelehnt wird, weil das nicht üblich sei. Ist ein privater Verkäufer, der offensichtlich schräg ist.

Schräg oder nicht, roter wird die Warnleuchte spätestens ab diesem Punk nicht mehr! Wenn sich der Käufer eines Hauses das Objekt mehrmals ansehen möchte, dann ist das absolut deren Recht - wir reden hier schließlich von mehreren hunderttausend Euro! Ein Verkäufer, der "Nö, einmal reicht völlig" zum Gesetz macht, handelt mehr als nur verdächtig.

>Ich weiß, dass es keinen Anspruch gibt, aber was würdet ihr da machen? Ich neige dazu komplett davon abzuraten, weil ich da etwas Komisches wittere.

Das ist schon mehr als nur komisch, das stinkt zum Himmel. Dein Urteil ist absolut korrekt, sie soll bloß die Finger davon lassen!


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