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| Autor: | euph | ||
| Datum: | 02.07.25 17:44 | ||
| Antwort auf: | Dinge, die ihr schon immer mal erklärt haben wolltet 205 von Jassi | ||
Aus Umständen, die ich jetzt mal nicht näher erklären möchte (schon immer belastetes Verhältnis meiner Frau zu ihrer Schwiegermutter), steht meine Schwiegermutter seit kurzer Zeit unter gesetzlicher Betreuung durch eine Rechtsanwältin. Heute kam nun ein Schreiben von ihr. Das Gericht hat sie aufgefordert, den Verbleib von 2.000 und 8.000 Euro zu klären, über die vom Konto meiner Schwiegermutter "verfügt" wurde. Wir haben schon seit über zwei Jahren keine Kontovollmacht mehr für das Konto und im Brief steht nicht, wann das Geld vom Konto abgegangen ist. Das habe ich jetzt erstmal angefragt. Grundsätzlich haben wir uns da aber sowieso eigentlich nichts vorzuwerfen, da wir nie Geld von ihr für uns ausgegeben haben und eigentlich auch für alles Belege aufgehoben haben. Zudem wirft uns unsere Schwiegermutter nun gegenüber der Rechtsanwältin vor, dass wir das Pflegegeld kassiert hätten, obwohl wir uns ja schon seit Jahren nicht mehr um sie gekümmert hätten. Auch das ist absoluter Quatsch - das Pflegegeld ging immer auf ihr Konto bzw. wurde für Pflegeservice, Kurzzeitpflege etc. verwendet. Grundsätzlich habe ich also kein Problem, die Fragen zu beantworten. Jetzt ist nur die Frage: Ist es ratsam, das einfach mal "so" zu tun, oder ist es eher ratsam, sich da zunächst mal anwaltlich beraten zu lassen? |
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