Thema:
Architket in Haftung nehmen? flat
Autor: pauli3105
Datum:03.07.25 13:49
Antwort auf:Dinge, die ihr schon immer mal erklärt haben wolltet 205 von Jassi

Für eine Renovierung eine öffentlichen Gebäudes wurden Fördergelder bewilligt. Die Maßnahme muss bis zum 15.10.25 fertig abrechnet sein. Frist wurde bereits  verlängert. Ist nun fix.

Der Architekt der die Baubetretung per Ausschreibung bekommen hat, hat LVs für Gewerke sehr spät erstellt, diese wahren teilweise voller Fehler. Das Fliesenmaß für Wandfliesen gibt es z.B. nicht und das LV muß nun komplett neu ausgeschrieben werden. Zeitverlust 8 Wochen mindestens.
Preisspiegel nicht fertig oder fehlerhaft. Keine Vergaben an die Handwerker. Es droht der Verlust der Förderung von 65% auf die Kosten, wenn der Termin nicht gehalten wird.

Die Gemeinde als Bauherr (unser Verein ist nur Mieter des Gebäudes) hatte mit ca. 300k € kalkuliert. 195k Förderung und 105€ Eigenanteil. Es müssen für die Förderung aber bestimmte Maßnahmen wie Baumpflanzung, Gründach etc. erfüllt werden.
Fallen diese weg könnten ggf. 200 € reichen für die wichtigen Dinge.
Falls 300k anfallen, die Förderung aber flöten geht, kann man da den Architekten in eine Haftung nehmen? Die Gemeinde will nun lieber aussteigen, da der Termin nicht zu halten scheint.


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