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Re:Update: Kleinanzeigen Beamer Verkauf - Post vom Anwalt flat
Autor: Xtant
Datum:09.07.25 20:03
Antwort auf:Update: Kleinanzeigen Beamer Verkauf - Post vom Anwalt von PEACEin99

>Wirkliche Argumente liefern sie nicht, nur dass ich Gewährleistungsansprüche gegenüber ihrem Mandanten hätte.

Du meinst -pflichten. :-)

Und ja, das stimmt. Nur halt eben ohne Beweislastumkehr.
Die wird beim gewerblichen Kauf IMO häufig falsch interpretiert, nämlich dass sie nach 6 Monaten auf den Käufer wechselt. Dabei ist es genau andersrum, dass in den ersten sechs Monaten der Verkäufer beweisen muss, dass noch alles in Ordnung war.

Sprich: Bei Privatgeschäften muss der Käufer grundsätzlich beweisen, dass die Sache schon bei der Übergabe defekt war.

Und darüber kann man IMO sicherlich streiten. Er hat ja schon recht früh gesagt, dass ihm das Bild nicht passt, aber eigentlich nie von einem Defekt gesprochen. Und ob leichte Unschärfe überhaupt als Defekt gilt? Gleichzeitig war sein Verhalten überaus komisch. Was gar nicht geht, ist nach wie vor das ganze Gehabe um das extrem windige Gutachten. Hat sechs Wochen gedauert wegen aufwendiger Ersatzteilrecherche? Lol. Dauert genau einen Anruf.

Kein Argument FÜR dich ist IMO der Käuferschutz. Freigabe bedeutet erstmal nur, dass er den Artikel tatsächlich bekommen hat und es sich auch um den aus der Anzeige handelt.

Ich würde einen Anwalt aufsuchen, der auf sowas halbwegs spezialisiert ist. Normalerweise ist ein erster Anruf kostenlos und er kann da die Lage schon mal ganz gut einschätzen, denke ich.

Unabhängig vom evtl. unberechenbaren "Handling" der ganzen Sache gibt es IMO nur eine denkbare Situation, die gegen die sprechen könnte: Der Beamer war tatsächlich seit jeher wegen eines Defekts unscharf, du hast es aber nicht gemerkt bzw. als normal angesehen. Arglist kann man dir so oder so nicht vorwerfen.


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