Thema:
Re:Update: Kleinanzeigen Beamer Verkauf - Post vom Anwalt flat
Autor: Matt
Datum:10.07.25 00:07
Antwort auf:Re:Update: Kleinanzeigen Beamer Verkauf - Post vom Anwalt von Xtant

>Sprich: Bei Privatgeschäften muss der Käufer grundsätzlich beweisen, dass die Sache schon bei der Übergabe defekt war.

Das gilt nur bei gebrauchten Dingen, also nicht für alles. Aber ja, das ist so. Der Käufer ist ein Händler, damit dürfte die Sache durch sein, zumal er den einwandfreien Zustand ja bestätigt hat. Aber wie das so ist, vor Gericht gilt nur das, was der Richter entscheidet. Der muss nur unterstellen, dass der Verkauf gewerblichen Charakter hatte und dann war es das von wegen Beweislastumkehr.


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