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| Autor: | Xtant | ||
| Datum: | 10.07.25 09:26 | ||
| Antwort auf: | Re:Update: Kleinanzeigen Beamer Verkauf - Post vom Anwalt von Matt | ||
>>Sprich: Bei Privatgeschäften muss der Käufer grundsätzlich beweisen, dass die Sache schon bei der Übergabe defekt war. > >Das gilt nur bei gebrauchten Dingen, also nicht für alles. Häh? Spielt keine Rolle. Beweislastumkehr ist im §477 BGB geregelt, der zum Untertitel Verbrauchsgüterkauf gehört, der wiederum ganz klar als Verkauf eines Unternehmers an einen Privatkunden definiert ist. Natürlich darfst du nicht einfach Gebrauchtware als neu verkaufen etc. Das hat aber grundsätzlich nix mit der Beweislastumkehr zu tun. |
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