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| Autor: | _bla_ | ||
| Datum: | 10.07.25 19:19 | ||
| Antwort auf: | Re:Die Richterwahl für's BVerfG morgen von Telemesse | ||
>Da fehlt doch ein Stück vom Satz. Hast du bestimmt nur aus Versehen vergessen zu erwähnen. Hier der ganze Satz: „ Brosius-Gersdorf plädiert für eine Regelung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafrechts und meint, es gebe gute Gründe dafür, dass die Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes vollständig erst ab Geburt gelte.“ Ja, vollständig erst ab Geburt, was gleichzeitig eben nicht bedeutet, das sie ein ungeborenes Kind als völlig ungeschützt und rechtlos ansieht. Sie argumentiert das das ungeborene Kind durch Art. 2 GG geschützt ist und aber nicht vollständig unter Art. 1 GG fällt. Auf Basis dieser Einschätzung argumentiert sie, das der Gesetzgeber für Abtreibungen vor der 12 Woche eine in der Praxis identische Regelung mit Beratungspflicht und Wartezeit, aber ohne diese komische „rechtswidrige aber straffrei“ Regelung, die wir derzeit haben. Ich persönlich sehe das anders und halte diese Regelung für sehr klug, aber das was sie da argumentiert ist sehr moderat und hat rein gar nichts mit manchen überdrehten Feministin zu tun, die bis zur Geburt alles erlauben wollen. |
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