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| Autor: | _bla_ | ||
| Datum: | 10.07.25 22:25 | ||
| Antwort auf: | Re:Jetzt hast du aber auch was weggelassen.... von Telemesse | ||
>Der Fötus hat keine (oder eine eingeschränkte) Menschenwürde aber sein Lebensrecht genießt Vorrang vor den Belangen der Schwangeren? Was soll das jetzt bedeuten. Die Menschenwürde eines Fötus beschränkt sich doch einzig darauf, ihn am leben zu lassen oder wie sollte die sonst aussehen. Wie soll man ihm diese dann absprechen aber gleichzeitig sein Lebensrecht vorrangig einstufen können? Es geht darum, dass ein Fötus am Anfang der Schwangerschaft nur wenig Schutz hat, aber mit fortschreitender Schwangerschaft und Wachstum immer mehr Anspruch auf Schutz dazugewinnt. Deshalb reicht halt vor der 12. SWS ein Beratungstermin+Wartezeit aus und wenn sich die Frau dann trotzdem für die Abtreibung entscheidet, darf sie das, auch wenn sie kein tiefer gehenden Gründe für den Abbruch hat, außer das sie gerade kein Kind möchte. Das gleiche Verfahren und Begründung ist aber nicht ausreichend um eine wesentlich spätere Abtreibung zu erlauben. Du scheinst hier Menschenwürde als binäre Eigenschaft anzusehen, die man entweder hat oder eben nicht, während die Professorin offenbar davon ausgeht, das man die Menschenwürde auch nur teilweise besitzen kann und daraus dann eben auch nur ein teilweiser Schutz folgt. Ich finde für beide Sichtweisen gibt es gute Begründungen. |
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