Thema:
Re:Die Richterwahl für's BVerfG morgen flat
Autor: Orrpus
Datum:10.07.25 22:32
Antwort auf:Re:Die Richterwahl für's BVerfG morgen von Telemesse

>>>Da fehlt doch ein Stück vom Satz. Hast du bestimmt nur aus Versehen vergessen zu erwähnen. Hier der ganze Satz: „ Brosius-Gersdorf plädiert für eine Regelung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafrechts und meint, es gebe gute Gründe dafür, dass die Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes vollständig erst ab Geburt gelte.“
>>
>>Warum soll da was fehlen? Das war kein Copy & Paste, das habe ich selbst geschrieben.
>>
>Der Satz steht ziemlich genauso unten in dem von dir verlinkten Wikipedia Artikel und da kommt eben noch das von mir ergänzte nach dem Komma.


?
"Weil sie die Verfassungsmäßigkeit einer Corona-Impfpflicht für möglich gehalten hat und der Meinung war, dass Schwangerschaftsabbrüche nicht zwingend durch das StGB reguliert werden müssen," ist doch nicht der gleiche Satzanfang wie
"Brosius-Gersdorf plädiert für eine Regelung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafrechts und meint,". Auch nicht "ziemlich genauso".

Gruß
Orrpus
>
>>Es ist ja nicht so, dass ich ihre Meinung auch nur annähernd komplett teile. Ich war für sehr kurze Zeit (wenige Wochen) für eine allgemeine Corona-Impfpflicht, wofür ich mich heute aufrichtig schäme. Ich halte das jetzige Abtreibungsrecht für einen hervorragenden Kompromiss, der einen über Jahrzehnte verbissen geführten Kampf seit ziemlich genau 30 Jahren weitgehend befriedet hat (wobei ich die Frage, ob es im StGB oder in einem anderen Gesetz steht, für nicht sonderlich entscheidend halte) und würde allerhöchstens kleine Details daran ändern wollen.
>>
>Bzgl. Impfpflicht. Aus der damaligen Perspektive und der Annahme das die Impfung die propagierte Schutzwirkung tatsächlich habe, waren und sind die Forderungen für mich immer noch nachvollziehbar. Aus heutiger Sicht und dem Wissen um die tatsächliche Wirkung der Impfung, kann man das imo nicht mehr gut heißen. Was man aus der Sache lernen sollte, ist imo das Grundrechte nicht umsonst eines der höchsten Rechtsgüter sind, die wir haben und man nicht mal eben so über deren Aufweichung oder (temporäre) Abschaffung entscheiden solle.
>
>>Einige ihrer Positionen wie die Befürwortung von Homeschooling halte ich sogar für eine ausgesprochen schlechte Idee. Dennoch sollten in einem Verfassungsgericht imo auch verschiedene politische Richtungen (natürlich immer im Rahmen der FDGO) vertreten sein. Auch wenn deren Positionen im Senat nicht mehrheitsfähig sind, können sie zu besseren Urteilen führen, wenn alle relevanten Meinungen berücksichtigt werden. Konservative "Gegengewichte" gibt es mit Sicherheit auch und auch auf die würde ich nicht verzichten wollen.
>
>Es ist ja völlig legitim wenn jemand andere Ansichten hat als man selbst. Was ich allerdings schwierig finde ist dass jemand, der für das höchste Deutsche Richteramt kandidiert im Vorfeld in Talkshows auftritt und dort und medial seine Meinung zu politischen Themen offenbart. Dadurch entsteht dann eben der Eindruck von Voreingenommenheit und fehlender Neutralität und das dessen Ernennung durchaus auch politischem Kalkül folgt. Kann man machen, ist imo aber dann nicht förderlich für die Reputation des Gerichtes, dessen Ansehen ja frei von Zweifeln sein sollte.


< antworten >