Thema:
Re:Jemand mit Einblick in Gastrobranche? Thema Geldwäsche? flat
Autor: Zinkhal
Datum:16.07.25 14:19
Antwort auf:Jemand mit Einblick in Gastrobranche? Thema Geldwäsche? von Syxta

>Eine unserer Abteilungen war jetzt das zweite Jahr in Folge im selben Restaurant für rund 1.500,00 EUR dinieren und erhielt einen Kassenbeleg auf Thermopapier mit fortlaufender Rechnungsnummer.

Der Thermobeleg enthält wahrscheinlich nicht eure Firma als Rechnungsempfänger, oder? Dann habt ihr ein Problem mit dem Vorsteuerabzug. Vielleicht haben die es im Nachgang versucht anzupassen und sind gescheitert. Storno, neue Rechnung, nochmal Storno. Scheiße, geht nicht. Viele haben ihre Kasse nicht im Griff bzw. ist manchmal auch das verwendete Kassensystem einfach nicht gut.

Das könnte ein Grund sein, warum man es im Nachgang nochmal angepasst hat. Du hast in der Gastro im ersten Schritt das Problem, dass du noch nicht weißt, wie gezahlt wird (Bar, mit Karte oder auf Rechnung). Der Kellner kommt erstmal mit dem Bon zu dir an den Tisch und fragt, ob du bar oder mit Karte zahlen willst. Sobald die Zahlungsart feststeht, muss das natürlich korrekt in der Kasse erfasst werden. Ist der Laden bumsvoll, oder das Personal nicht richtig mit der Kasse vertraut, wird da auch schnell falsch gedrückt und du hast einen Kassenumsatz, der so nie in der Kasse enthalten war, weil z.B. das Geld nie bar vereinnahmt wurde. Die Kasse spuckt dann aber einen Kassenbestand aus, der um 1.500,00 € zu hoch ist. Die fehlen dann beim Kassensturz. Im Notfall muss man diesen Umsatz am Ende des Tages händisch korrigieren (z.B. über einen manuellen Geldtransit, damit der Kassenbestand wieder passt).

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>Nicht ganz eine Minute später wurde noch einmal exakt derselbe Kassenbeleg von deren System erzeugt, allerdings vier Rechnungsnummern weiter, und dieser wurde uns dann mitsamt Anschreiben postalisch zugestellt.


Verweist das Anschreiben auf die die Rechnung (z.B. eindeutig Zuordnung mittels Verweis auf die Rechnungsnummer)? Dann wird das Anschreiben formal zum Bestandteil der Rechnung. Die erforderlichen Angaben können sich nämlich aus mehreren Schriftstücken ergeben, wenn eindeutig auf dieses verwiesen wird. Vielleicht hat man sich so einfach beholfen und, wie oben beschrieben, mehrmals die Rechnung storniert und dann die letzte Version so hingenommen und das Anschreiben drangeklatscht.

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>Genau so spielte sich das schon im vergangenen Jahr ab, auch wieder genau vier Rechnungsnummern weiter innerhalb weniger als einer Minute, Rechnungsbetrag sogar etwas höher.


Das es genau vier Rechnungsnummern mehr sind, wirkt komisch, könnte aber auch ein dummer Zufall sein.
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>Wir begleichen natürlich immer nur einen der beiden Belege.
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>Verwenden die nun den jeweils anderen Beleg, um Schwarzgeld damit zu reinigen? Oder kann da auch etwas völlig anderes hinterstecken?


Möglich ist das immer. Wäre aber dumm. Identische Summen, die bei genauer Betrachtung auch den gleichen Inhalt haben, fallen früher oder später auf. Da müsste man deutlich mehr manipulieren, damit das plausibel wirkt. Zusätzliche Rechnungsnummern kann man auch einfacher erzeugen. Wenn es wirklich Geldwäsche ist, hätte ich einfach irgendeinen Schrott eingebongt, bis die gewünschte Summe erreicht ist. Aber auf keinen Fall auf bereits bestehende, echte Rechnungen aufgebaut.
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>Auf meine Bitte um Übersendung einer Stornorechnung für den zweiten Beleg haben die überhaupt nicht reagiert.
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>Wie verhalten sich Finanzämter in solchen Fällen? Fordern die nicht auf jeden Fall die Umsatzsteuer aus beiden Belegen?


Ist in § 14c UStG geregelt. USt wird grds. doppelt geschuldet. Wenn zwei Rechnungen mit unterschiedlichen Angaben an den Leistungsempfänger versandt wurden, muss entweder die falsche im Original zurückgefordert werden, oder (besser zusätzlich) eine Stornorechnung erteilt werden. Wobei sich hier die Frage stellt, ob beide Rechnungen isoliert betrachtet überhaupt die Voraussetzungen zum Vorsteuerabzug erfüllt haben. Insofern müsste man prüfen, ob 14c UStG dann überhaupt einschlägig ist. Ich meine das es da was gab. Müsste ich aber auch nachlesen.
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>Spätestens in dem Moment wäre das doch ein ziemlich geschäftsschädigendes Problem, solange diesen Umsatzsteuerzahlungen nicht wirklich auch Schwarzgeldeinnahmen gegenüber stünden, oder?


Vor allem passt der Wareneinsatz dann nicht, wenn nicht auch dort korrespondierend beschissen wird. Halte ich in deinem Fall aber für zu weit hergeholt. Klar, wirkt alles etwas stümperhaft, aber einen Geldwäscheverdacht hätte ich da nicht sofort abgeleitet. Sollen sich mal die Finanzbeamten des Forums melden. Bei den gehen da bestimmt schon die Alarmglocken an. ;)


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