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| Autor: | Pengo | ||
| Datum: | 25.07.25 13:53 | ||
| Antwort auf: | Re:Arbeitgeber zieht um: verdoppelte Pendelzeit von Matt | ||
>Der Umzug des Unternehmens erfordert eine Änderungskündigung. Du bist jetzt noch nicht so lange an Bord, aber eben mal ein Gehalt Abfindung und den gesicherten Übergang ins Arbeitslosengeld, falls du erst eine Zusage einen neuen Arbeitgebers für zwei Monate nach dem Umzug erhältst, wären drin. > >Klar, wäre ein Jammer, wenn man im Sommer 26 zwei Monate ohne Arbeit ist, aber das mal so als Idee. Ich glaube, meinem Chef ist das mit der Änderungskündigung noch gar nicht bewusst. Insgesamt arbeiten hier 20 Leute und von denen wohnen bis auf drei alle vor Ort und nur wenige Minuten entfernt. Wenn er damit um die Ecke kommt, wird er wohl nicht so arg viele mitnehmen können. Davon abgesehen habe ich noch etwa 100 Überstunden und Anspruch auf den vollen Jahresurlaub, weil wir schon in der zweiten Jahreshälfte sind. Vielleicht sollte ich wirklich mal loslassen. Danke für den Denkanstoß. |
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