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| Autor: | dixip | ||
| Datum: | 25.07.25 18:58 | ||
| Antwort auf: | Re:Arbeitgeber zieht um: verdoppelte Pendelzeit von Matt | ||
>Der Umzug des Unternehmens erfordert eine Änderungskündigung. Ist das immer so? In meinem Arbeitsvertrag stand eine Klausel drin, dass der MA auch an anderen Orten eingesetzt werden kann, natürlich nur bei Berücksichtigung von diesem und jenen, aber nur an einen anderen Standort = nur mit Änderungskündigung, höre ich so klar zum ersten Mal und wäre ja mal eine interessante Info. |
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