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| Autor: | JPS | ||
| Datum: | 30.07.25 21:03 | ||
| Antwort auf: | Re:Interview Auswanderung Kambodscha inkl. mobiler Pflege von schpock | ||
>Geht das? Greift der Staat da nicht schon vorher via Wegzugsbesteuerung zu? Wegzugsbesteuerung gibt es AFAIK nur wenn Du über 1% Anteile an einer Kapitalgesellschaft hältst oder beim Übersteigen von 500.000 Euro in einem Fond. Das mit den 500.000 Euro müsste man nochmal genauer recherchieren, wann und wie die greifen und wie die berechnet werden (Anschaffungswert oder Zeitwert, in Summe oder in einem einzelnen Fond). Bist Du darunter sollte es aber keine Probleme geben, da Du die 1% mit üblichen ETFs nicht erreichen wirst. |
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