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| Autor: | Goldfisch | ||
| Datum: | 31.07.25 18:02 | ||
| Antwort auf: | Re:Aktuelles Beispiel von Nehemia | ||
Also wird er noch keine Niederlassungserlaubnis sondern nur eine Aufenthaltserlabnis meist 1-3 Jahre haben. Wenn er schon 5 Jahre hier ist und sein Lebensunterhalt gesichert ist (das bedeutet, dass er mindestens so viel verdient, dass er keinen Anspruch auf Bürgergeld, Wohngeld usw. stellen kann). Dann hat er schon mal gute Karten eine Niederlassung zu bekommen. Am schwierigsten ist es aber für ihn die Zukunftsprognose. Das bedeutet die schauen ob es möglich ist, ob Quan in der Zukunft mal arbeitslos werden kann und dann Bürgergeld beziehen tut. An der Zukunftsprognose scheitern eigentlich die meisten. Da man dann schon einen unbefisteten Arbeitsvertrag von einer Firma die für die Ämter serious genug wirken, dass sie auch in 10 Jahren noch existieren. Einfacher hat es da ein Asylbewerber. Der kann einen Antrag auf Niederlassung schon nach drei jahren stellen und braucht auch nicht so viel verdienen um seinen Lebensunterhalt zu sichern sondern nur 50%. |
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