Thema:
Re:Aktuelles Beispiel flat
Autor: Florian M.
Datum:01.08.25 06:34
Antwort auf:Re:Aktuelles Beispiel von Pezking

>Da geht es doch eher erst mal um eine Art von Aufenthaltsgenehmigung.

Nicht einmal Aufenthaltsgenehmigung, sondern Duldung, weil man (erst einmal) nicht abschieben kann. Mit diesem Schwebestatus kann man nicht sonderlich viel machen, da ist der legale Weg deutlich angenehmer. Der steht einem nicht qualifizierten Marokkaner aber nicht offen.

Abgesehen davon könnte der Pass auch Teil eines geklauten Rucksacks gewesen sein, ein Dieb schmeißt so etwas eher mal draußen weg als jemand, der nicht will, dass der Pass von irgendwem gefunden wird.

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