Thema:
Re:Ab wann beginnt Ladendiebstahl? flat
Autor: Bozbar!
Datum:04.08.25 13:58
Antwort auf:Re:Ab wann beginnt Ladendiebstahl? von G'Kyl

>>Aber wenn da jetzt ein Ladendetektiv gewesen wäre: Hätte der mir was anhängen können? Weil ich hab den abgesperren Zahl-Bereich ja schon verlassen.
>
>Was'n das für eine Frage? ;) Diebstahl beginnt doch quasi immer erst hinter dem Bereich, in dem du hättest zahlen müssen bzw. sogar erst nach Verlassen des Ladens. Wie irgendwas gesichert ist, spielt dabei ja keine Rolle.


Nope, sobald Du im Laden auch schon vor der Kasse Dinge in deine Hosentasche steckst "schließt Du allein durch diesen tatsächlichen Vorgang die Sachherrschaft des Bestohlenen aus und begründest eigenen ausschließlichen Gewahrsam. Die Verkehrsauffassung weist daher im Regelfall einer Person, die einen Gegenstand in der Tasche ihrer Kleidung trägt, die ausschließliche Sachherrschaft zu, und zwar auch dann, wenn er sich noch im Gewahrsamsbereich des Berechtigten befindet."  ;-)

[https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&az=5%20StR%20593/18&nr=93645]


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